Willkommen auf der Webseite des Hauses für Alle. Wir sind eine Erziehungs-, Familien, Ehe-/Paar- und Lebensberatungsstelle
Das Haus für Alle bietet Einblick in die Beratungsstellenarbeit. Kommen Sie vorbei und lernen unser Haus, die Mitarbeitenden und unsere Angebote kennen.
Team Stark ist ein Gruppenangebot für Kinder aus Trennungs-/Scheidungsfamilien.
Mit Dankbarkeit blicken wir auf ein bewegtes und erfolgreiches Jahr 2024 zurück – und stellen Ihnen unseren aktuellen Jahresbericht vor.
Das sind wir
Das "Haus für Alle"
Die Evangelische Beratungsstelle für Erziehungs-, Familien-, Ehe- und Lebensfragen
Der Träger unserer Beratungsstelle für Erziehungs-, Familien-, Ehe- und Lebensfragen ist der Evangelische Kirchenkreis An der Agger. Wir sind eine Einrichtung im Bereich der Diakonie.
Unsere Beratungsschwerpunkte
Die Beratungsgespräche finden in der Beratungsstelle statt, per Telefon, per Video oder draußen beim Spaziergang.
Unsere Beratungsstelle hilft Familien, Paaren und Einzelpersonen in schwierigen Lebenssituationen. Mit Ihrer Spende ermöglichen Sie wertvolle Beratung und Unterstützung. Jeder Beitrag zählt!
Spenden Sie jetzt – für ein starkes Miteinander!
Sie können sich telefonisch (02291 4068), persönlich im Haus für Alle oder per Kontaktformular bei uns anmelden.
Hier finden Sie das Kontaktformular: hier klicken!
Die Beratung ist kostenfrei.
Spendenadresse finden Sie unter folgendem Link: Spendenkontakt
Jede Person kann zu uns in die Beratungsstelle kommen, unabhängig von Konfession, Nationalität, Weltanschauung, Alter oder sexueller Orientierung.
Für Personen, die einen Therapieplatz suchen, kann Beratung eine gute Begleitung und Überbrückung bis zum Beginn der Therapie sein.
Um Beratung in Anspruch zu nehmen benötigen Sie keine ärztliche Überweisung oder Verordnung.
Die Beratung ist vertraulich. Die Mitarbeitenden stehen unter Schweigepflicht, weshalb öffentliche Stellen nicht hinzugezogen werden.
Erscheint es im Rahmen der Beratung hilfreich andere Stellen hinzuzuziehen, findet das in Absprache mit den Klient*innen statt.
Unter besonderen Bedingungen kann die Schweigepflicht ausgehebelt werden. Das betrifft Situationen, in denen es um eine Selbst- oder Fremdgefährdung der Klient*innen oder anderen Beteiligten des Systems geht.