Kinderschutz braucht Klarheit - wir beraten.
Die sogenannte 8b-Beratung basiert auf §8b SGB VIII und dient der Sicherstellung des Schutzauftrags bei vermuteter Kindeswohlgefährdung. Fachkräfte, die im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, können sich bei Unsicherheiten über mögliche Gefährdungssituationen an eine insoweit erfahrene Fachkraft wenden. In einem strukturierten Beratungsprozess wird gemeinsam das Gefährdungsrisiko eingeschätzt und das weitere Vorgehen geplant – etwa die Einbeziehung der Sorgeberechtigten oder die Information des Jugendamts. Die Beratung nach §8b unterstützt Fachkräfte darin, rechtssicher und fachlich fundiert zu handeln und trägt so zum Kinderschutz bei.